Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Cinean Media, Inhaber Andreas Neymeyr (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Verträge über die in § 3 genannten Leistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf[1].
(4) Die AGB sind in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Website cinean.de einsehbar, speicher- und ausdruckbar.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail oder über ein Online-Angebots-Tool) oder durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.
(3) Vorleistungen, wie die Erstellung von Konzepten, Entwürfen oder anderen vorbereitenden Arbeiten, die der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Vertragsabschluss erbringt, sind auch dann vergütungspflichtig, wenn es nicht zu einem Hauptvertrag kommt, sofern die Parteien vorab eine entsprechende Vergütungsvereinbarung (z. B. auf Basis eines Stundensatzes oder einer Pauschale) getroffen haben.

§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten und Fremdleistungen

(1) Der genaue Umfang der Leistungen (Werk oder Dienstleistung) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder dem individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Der Auftraggeber ist zur aktiven und unentgeltlichen Mitwirkung verpflichtet. Er stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) und Zugänge zur Verfügung. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung ohne die Mitwirkung nicht erbracht werden kann. Eventuell entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(4) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung (Change Requests) bedürfen der Textform. Der Auftragnehmer prüft die Machbarkeit und die Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan. Der Mehraufwand ist vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungen auszuführen, die unzumutbar sind.
(5) Soweit zur Vertragserfüllung die Beauftragung von Fremdleistungen (z. B. Models, Sprecher, Druckereien, Lizenzen für Fremdmaterial) erforderlich ist, wird der Auftragnehmer diese nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber entweder im eigenen Namen (als Subunternehmer) beauftragen oder den Auftraggeber bei der direkten Beauftragung unterstützen. Eine Vertretung des Auftraggebers beim Abschluss von Verträgen mit Dritten im Namen des Auftraggebers erfolgt nur nach dessen ausdrücklicher und gesonderter Bevollmächtigung (mindestens in Textform).

§ 4 Honorare, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Alle Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Die Restzahlung ist nach Abnahme des Werkes bzw. Erbringung der Dienstleistung fällig.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann zudem die weitere Arbeit am Projekt bis zum vollständigen Zahlungseingang einstellen.

§ 5 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) Alle erbrachten Leistungen und Werke (Entwürfe, Rohdaten, fertige Projekte etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamthonorars Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt. Die Nutzung ist auf den im Angebot definierten Verwendungszweck beschränkt.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform und ist gesondert zu vergüten.
(4) Rohdaten und offene Projektdateien (z. B. .psd, .prproj, .c4d, ungeschnittene Videoclips) sind nicht Teil der vertraglichen Leistung und werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(5) Änderungen und Bearbeitungen der vom Auftragnehmer erstellten Werke sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers in Textform gestattet.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei Veröffentlichungen in geeigneter Form als Urheber zu nennen (z. B. „Foto/Video: Cinean Media“), sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.

§ 6 Eigenwerbung und Promotion

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke – auch in bearbeiteter Form – für eigene Werbezwecke (z. B. im Portfolio, auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen) zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund (z. B. bei nachweislichen Betriebsgeheimnissen) in Textform widersprechen.
(2) Soweit auf den erstellten Werken Personen (z. B. Mitarbeiter des Auftraggebers) erkennbar sind, sichert der Auftraggeber zu, dass er alle erforderlichen datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Einwilligungen der Betroffenen eingeholt hat, die für die Nutzung zu Werbezwecken durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung des Werkes an. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist.
(2) Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge in Textform, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Geringfügige Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Stornierung und Kündigung durch den Auftraggeber

(1) Storniert der Auftraggeber den Auftrag vor Projektbeginn, kann der Auftragnehmer eine pauschale Stornierungsgebühr verlangen. Diese beträgt, sofern nicht anders vereinbart:

  • Bis 30 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 20 % des Gesamthonorars.
  • 29 bis 14 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 40 % des Gesamthonorars.
  • Weniger als 14 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 60 % des Gesamthonorars.
    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    (2) Bei einer Kündigung nach Projektbeginn behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie für die bereits getätigten Aufwendungen und Vorbereitungen nach Maßgabe des § 648 BGB.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten beruhen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten und der im Rahmen des Projekts veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich (insbesondere Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte). Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen solcher Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
(5) Für die Aufbewahrung und Sicherung von Daten nach Projektabschluss ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer archiviert Projektdaten nur auf freiwilliger Basis und ohne Gewährleistung einer dauerhaften Verfügbarkeit.

§ 10 Besondere Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche

(1) Dem Auftragnehmer steht künstlerische Gestaltungsfreiheit zu. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Auffassung sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat sich vorab über den Stil des Auftragnehmers informiert und erkennt diesen an.
(2) Bei wetterabhängigen Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko. Kann ein Termin aufgrund schlechter Wetterbedingungen nicht stattfinden, werden dem Auftraggeber die tatsächlich anfallenden Fremdkosten und Anfahrtskosten berechnet; ein Ersatztermin ist zu vereinbaren.

(1) Die Durchführung von Drohnenflügen ist abhängig von den örtlichen, rechtlichen und wetterbedingten Gegebenheiten. Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen unter Bedingungen, die eine Gefahr für Personen, Ausrüstung oder Dritte darstellen. Die finale Entscheidung über die Durchführbarkeit eines Fluges obliegt allein dem verantwortlichen Piloten des Auftragnehmers.
(2) Verantwortung für Genehmigungen: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen zivilrechtlichen Zustimmungen (z. B. Einverständnis des Grundstückseigentümers, Betretungsrechte) rechtzeitig einzuholen. Die luftfahrtrechtlichen Genehmigungen (z. B. Ausnahmezulassungen der Landesluftfahrtbehörde) werden, soweit erforderlich, vom Auftragnehmer als registriertem Betreiber/Piloten eingeholt. Die hierfür anfallenden Gebühren und der zeitliche Aufwand des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
(3) Folgen fehlender Genehmigungen: Liegen die erforderlichen Zustimmungen oder behördlichen Genehmigungen bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt (mindestens jedoch 48 Stunden vor dem geplanten Flugtermin) nicht vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Flug nicht durchzuführen. Die bis dahin entstandenen Kosten sowie Ausfallentschädigungen gemäß § 8 sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern der Ausfall vom Auftraggeber zu vertreten ist.

(1) Der Auftragnehmer erstellt Websites nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Stand der Technik auf Basis gängiger Software (z. B. CMS, Plugins, Themes).
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen der Website, die nach der Abnahme durch nachträgliche Updates von Dritten (z. B. CMS-Updates, Plugins, Themes) oder durch Inkompatibilitäten mit neuen Browser-Versionen entstehen.
(3) Die laufende technische Wartung, Backups, Sicherheitsupdates und die Beseitigung von nach der Abnahme auftretenden Störungen sind nicht Gegenstand des Erstellungsvertrags. Diese Leistungen können im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags vereinbart werden.

Die Qualität und Genauigkeit von Photogrammetrie-Modellen ist von äußeren Faktoren abhängig (Licht, Oberflächenbeschaffenheit). Der Auftragnehmer sichert eine Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen zu, kann jedoch keine Garantie für eine millimetergenaue oder fehlerfreie Abbildung der Realität übernehmen.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO. Für Details wird auf die separate Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers verwiesen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.